Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 29. September 2026
1. Geltungsbereich
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Klartakt Limited, Office 2, 12A Lower Main Street, Lucan, Dublin, K78 X5P8, Irland, eingetragen beim Companies Registration Office unter der Nummer 819003 (nachfolgend „Klartakt“), und ihren Kunden über Beratung, Messung, die Erstellung und den Einbau von Inhalten, Websites und laufende Betreuung.
(2) Klartakt arbeitet ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Mit Verbrauchern schließt Klartakt keine Verträge. Mit der Beauftragung bestätigt der Kunde, dass er die Leistung für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bezieht.
(3) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn Klartakt ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder in ihrer Kenntnis leistet.
(4) Was im Angebot ausdrücklich vereinbart ist, geht diesen Bedingungen vor.
2. Angebot und Vertragsschluss
(1) Klartakt erstellt für jede Leistung ein Angebot in Textform mit Leistungsumfang, Preisen und Gültigkeitsdatum. An das Angebot ist Klartakt bis zu dem darin genannten Datum gebunden, fehlt ein Datum, 30 Tage ab Versand.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Frist in Textform annimmt, etwa per E-Mail oder durch unterschriebene Rückgabe. Nimmt der Kunde verspätet oder mit Änderungen an, kommt der Vertrag erst mit der Bestätigung durch Klartakt zustande.
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist das Angebot. Beschreibungen auf der Website sind keine Angebote, sie geben einen Überblick.
3. Kostenloser Befund
(1) Der KI-Sichtbarkeitsbefund ist kostenlos und unverbindlich. Er entsteht nach der Buchung eines Erstgesprächs und wird dort am Bildschirm gezeigt. Er umfasst eine Messung, bei der zehn Fragen im Wortlaut des Betriebs an mehrere Antwortsysteme gestellt werden, und eine Prüfung der Website.
(2) Aus dem Befund entsteht keine Pflicht zur Beauftragung. Der schriftliche Bericht mit allen Antworten im Wortlaut ist Teil der Umsetzung, nicht des Befunds.
(3) Für den Befund haftet Klartakt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
4. Leistungen
(1) Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem Angebot. Typisch sind:
- Inhalte zum Weiterreichen: Klartakt erstellt die Inhalte fertig, mit Übergabedokumentation für den Dienstleister des Kunden, einem Übergabegespräch, einer Nachmessung nach sechs Wochen und dem schriftlichen Bericht. Den Einbau übernimmt der Kunde oder sein Dienstleister.
- Umsetzung durch Klartakt: Klartakt erstellt die Inhalte, baut sie auf der bestehenden Website ein und prüft sie, mit einem Übergabegespräch, einer Nachmessung nach sechs Wochen und dem schriftlichen Bericht.
- Neugestaltung einer Website im Umfang des Angebots.
- Laufende Betreuung nach Ziffer 9.
- Einzelleistungen nach Aufwand zum Stundensatz des Angebots.
(2) Umsetzungen umfassen die im Angebot genannte Zahl an Seiten. Weitere Seiten bearbeitet und berechnet Klartakt nur nach gesonderter Vereinbarung.
(3) Klartakt erbringt die Leistungen mit fachlicher Sorgfalt nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Leistung. Einen wirtschaftlichen Erfolg, etwa mehr Anfragen oder Umsatz, eine bestimmte Platzierung in Suchmaschinen oder die Nennung in Antworten von KI-Systemen, schuldet Klartakt nicht, soweit nicht ausdrücklich eine Ergebniszusage nach Ziffer 6 vereinbart ist.
(4) Antwortsysteme wie KI-Assistenten und Suchmaschinen mit KI-Antworten sind Dienste Dritter. Klartakt hat keinen Einfluss darauf, welche Quellen sie auswählen und wie sie antworten. Antworten auf dieselbe Frage können sich von Tag zu Tag unterscheiden. Eine Messung zeigt deshalb den Stand zum Zeitpunkt der Messung.
(5) Klartakt darf Hilfsmittel, auch KI-gestützte Werkzeuge, und Unterauftragnehmer einsetzen und bleibt für deren Arbeit verantwortlich. Personenbezogene Daten gibt Klartakt dabei nur nach Ziffer 13 weiter.
(6) Klartakt erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Rechtliche Pflichtangaben auf der Website des Kunden, etwa Impressum und Datenschutzerklärung, verantwortet der Kunde.
5. Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt die nötigen Angaben, Unterlagen und Freigaben rechtzeitig bereit und benennt eine Ansprechperson, die verbindlich entscheiden kann.
(2) Für einen Einbau verschafft der Kunde Klartakt die nötigen Zugänge, etwa zum Redaktionssystem, zum Hosting, zur Domainverwaltung und zur Google Search Console. Vor dem Einbau sorgt der Kunde für eine aktuelle Sicherung seiner Website, soweit nicht vereinbart ist, dass Klartakt die Sicherung übernimmt.
(3) Angaben über den Betrieb, etwa Anschrift, Leistungen, Einzugsgebiet, Qualifikationen und Referenzen, beruhen auf den Informationen des Kunden. Der Kunde prüft die Inhalte vor der Veröffentlichung auf ihre Richtigkeit. Mit seiner Freigabe verantwortet er die darin enthaltenen Tatsachenangaben über seinen Betrieb.
(4) Stellt der Kunde Material bereit, etwa Texte, Fotos oder Logos, sichert er zu, dass er die Rechte zur vorgesehenen Nutzung besitzt. Er stellt Klartakt von Ansprüchen Dritter wegen einer Verletzung dieser Rechte frei.
(5) Verzögert sich die Leistung, weil eine Mitwirkung fehlt, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Entsteht dadurch Mehraufwand, kann Klartakt ihn nach vorheriger Ankündigung zum vereinbarten Stundensatz berechnen.
6. Ergebniszusage
(1) Eine Ergebniszusage gilt nur, wenn das Angebot sie ausdrücklich enthält, und nur, wenn Klartakt die Inhalte selbst einbaut. Bei Inhalten zum Weiterreichen, beim späteren Einbau schon vorhandener Inhalte und bei Leistungen für Agenturen gibt es keine Ergebniszusage.
(2) Die Zusage lautet: Bei der Nachmessung wird der Betrieb in mindestens 24 von 40 Antworten genannt. Die 40 Antworten entstehen aus den zehn im Befund festgelegten Fragen, gestellt im selben Wortlaut an die vier im Befund genannten Antwortsysteme.
(3) Die Nachmessung findet sechs Wochen nach Abschluss des Einbaus statt. Klartakt dokumentiert jede Antwort im Wortlaut und stellt dem Kunden das Ergebnis zur Verfügung.
(4) Wird der Betrieb in weniger als 24 Antworten genannt, bessert Klartakt ohne weitere Vergütung nach und misst sechs Wochen danach erneut, bis die Schwelle erreicht ist, längstens bis sechs Monate nach Abschluss des Einbaus.
(5) Die Zusage entfällt, wenn nach dem Einbau ohne Abstimmung mit Klartakt die eingebauten Inhalte, die Betriebsdaten, die Domain oder die Seitenstruktur geändert werden, wenn die Website für Suchmaschinen oder KI-Dienste gesperrt wird oder über längere Zeit nicht erreichbar ist, oder wenn der Kunde eine für die Nachbesserung nötige Mitwirkung nicht erbringt.
(6) Wird eines der Antwortsysteme eingestellt oder grundlegend geändert, ersetzt Klartakt es nach Abstimmung mit dem Kunden durch ein vergleichbares System. Ist das nicht möglich, gilt die Schwelle anteilig für die verbleibenden Systeme, bei drei Systemen also 18 von 30 Antworten.
(7) Die Ergebniszusage ist keine Garantie im Sinne der §§ 276 und 443 BGB. Ihre Rechtsfolgen regelt diese Ziffer abschließend. Ansprüche nach Ziffer 14 Absatz 1 bleiben unberührt.
7. Korrekturrunden und Abnahme
(1) Bei Website-Leistungen und beim Einbau sind die im Angebot genannten Korrekturrunden enthalten, fehlt eine Angabe, zwei. Eine Korrekturrunde ist gesammeltes Feedback der benannten Ansprechperson in einem Durchgang. Weitere Runden berechnet Klartakt nach dem Angebot, fehlt dort ein Preis, nach Aufwand.
(2) Werkleistungen, etwa eine Website oder eingebaute Inhalte, nimmt der Kunde ab. Klartakt zeigt die Fertigstellung an. Der Kunde prüft innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder nennt wesentliche Mängel. Äußert er sich innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen; darauf weist Klartakt in der Fertigstellungsanzeige hin. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
8. Mängel
(1) Bei Mängeln bessert Klartakt nach seiner Wahl nach oder erbringt die Leistung neu. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder bei erheblichen Mängeln vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz schuldet Klartakt nur nach Ziffer 14.
(2) Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
9. Laufende Betreuung
(1) Verträge über laufende Betreuung beginnen zum Monatsersten und laufen höchstens zwölf Monate. Danach enden sie, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Fortsetzung vereinbaren die Parteien neu.
(2) Beide Parteien können mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Die Vergütung wird monatlich im Voraus berechnet.
10. Preise und Zahlung
(1) Es gelten die Preise des Angebots. Sie verstehen sich netto, zuzüglich Umsatzsteuer, soweit sie anfällt. Die Umsatzsteuer richtet sich nach dem anwendbaren Recht; bei Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat als Irland schuldet in der Regel der Kunde die Steuer (Reverse Charge). Der Kunde teilt Klartakt dazu seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit und informiert über Änderungen.
(2) Rechnungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Klartakt stellt Rechnungen elektronisch aus.
(3) Bei Projekten gilt der Zahlungsplan des Angebots. Sieht das Angebot einen Abschlag vor, wird er mit der Annahme des Angebots berechnet, der Rest nach Fertigstellung. Ohne Zahlungsplan berechnet Klartakt mit der Annahme des Angebots; die Umsetzung beginnt nach Zahlungseingang.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(5) Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, kann Klartakt weitere Leistungen nach Ankündigung zurückhalten, bis die Zahlung eingegangen ist.
11. Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, sie für seinen Betrieb zu nutzen, zu bearbeiten und durch Dienstleister einbauen zu lassen. Bis dahin ist die Nutzung widerruflich gestattet.
(2) Methoden, Messverfahren, Vorlagen, Werkzeuge und allgemeines Fachwissen bleiben bei Klartakt und dürfen weiter verwendet werden, auch für andere Kunden. Kundenbezogene Inhalte gibt Klartakt nicht an Dritte weiter, außer an Hilfsmittel und Unterauftragnehmer nach Ziffer 4 Absatz 5 und soweit die Leistung es erfordert, etwa bei der Messung.
(3) Für Material Dritter, etwa Schriften, Bilder oder Programmbausteine, gelten deren Lizenzbedingungen. Klartakt nennt solches Material auf Wunsch.
(4) Inhalte, die mit Hilfe von KI-Werkzeugen entstehen, können nach geltendem Recht ganz oder teilweise ohne urheberrechtlichen Schutz sein. Klartakt schuldet nicht, dass die Arbeitsergebnisse urheberrechtlich geschützt sind. Das Nutzungsrecht nach Absatz 1 bleibt davon unberührt.
12. Vertraulichkeit und Referenz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Vertragsende. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder die eine Partei aufgrund gesetzlicher Pflicht offenlegen muss.
(2) Klartakt nennt den Kunden nur mit dessen Zustimmung in Textform als Referenz.
13. Datenschutz
(1) Wie Klartakt personenbezogene Daten verarbeitet, steht in der Datenschutzerklärung unter klar-takt.de/datenschutz/.
(2) Verarbeitet Klartakt im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, etwa Anfragen aus einem Kontaktformular oder Kundendaten im Redaktionssystem, schließen die Parteien vor Beginn dieser Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
14. Haftung
(1) Klartakt haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Klartakt nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Das sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens auf die Nettovergütung des betroffenen Vertrags, bei laufender Betreuung auf die Nettovergütung der letzten zwölf Monate.
(3) Klartakt haftet nicht für Entscheidungen und Ausfälle von Diensten Dritter, auf die Klartakt keinen Einfluss hat, etwa Suchmaschinen, KI-Systeme oder den Hoster des Kunden, und nicht für Folgen von Änderungen, die der Kunde oder Dritte ohne Abstimmung vornehmen. Absatz 1 bleibt unberührt.
(4) Für den Verlust von Daten haftet Klartakt nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(5) Diese Regeln gelten auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Klartakt.
15. Änderungen dieser Bedingungen
(1) Für einen geschlossenen Vertrag gelten die Bedingungen in der Fassung bei Vertragsschluss.
(2) Bei laufender Betreuung kann Klartakt die Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit das für den Kunden zumutbar ist. Klartakt kündigt Änderungen mindestens vier Wochen vorher in Textform an. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weist Klartakt in der Ankündigung hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.
16. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist Dublin, Irland. Klartakt kann den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand verklagen.
(3) Erklärungen zum Vertrag, auch Kündigungen, bedürfen der Textform; eine E-Mail an [email protected] genügt.
(4) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
(5) Diese Bedingungen liegen auch in englischer Übersetzung vor. Maßgeblich ist die deutsche Fassung.